Die Grundsätze, Standards und Erwartungen, die jede Entscheidung, jeden Auftrag und jede Beziehung bei Compliance House leiten — in allen Ländern, in denen wir tätig sind.
Kodex lesenDiese Grundsätze sind keine Leerformeln — sie sind operative Verpflichtungen, die bestimmen, wie Compliance House Dienstleistungen erbringt, Beziehungen gestaltet und den Berufsstand der Compliance in allen Ländern unserer Tätigkeit repräsentiert.
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Personen und Einheiten, die im Namen von Compliance House handeln, einschließlich:
Compliance House ist international tätig, mit Sitz in Istanbul, Türkei. Dieser Kodex gilt in allen Ländern, in denen wir Dienstleistungen erbringen — einschließlich Mandaten unter türkischem, EU-, britischem und US-amerikanischem Recht. Wir halten uns stets an den jeweils strengsten anwendbaren Standard.
Türkisches Strafgesetzbuch (Art. 252–255), Türkisches Handelsgesetzbuch, MASAK-Rahmenwerk, UK Bribery Act 2010, FCPA (USA), SAPIN II (Frankreich), EU-Hinweisgeberrichtlinie, DSGVO, ISO 37001, ISO 37301.
Bei Zweifeln über die Angemessenheit einer Handlung fragen Sie sich: „Wäre ich damit einverstanden, wenn diese Entscheidung auf der Titelseite einer seriösen Zeitung erschiene?" Wenn die Antwort Nein ist — innehalten, konsultieren, nicht handeln.
Dieser Kodex ist der übergeordnete ethische Rahmen. Spezifische interne Richtlinien ergänzen und konkretisieren die hier dargelegten Grundsätze. Bei Konflikten gilt stets der strengere Standard.
↑ Zurück zum IndexCompliance House verfolgt eine strikte, ausnahmslose Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption in jeder Form. Diese Position ist nicht verhandelbar, gilt in jedem Land, in dem wir tätig sind, und unterliegt keinem kommerziellen oder Wettbewerbsdruck.
Beschleunigungszahlungen — kleine Zahlungen zur Beschleunigung behördlicher Routinemaßnahmen — sind verboten, auch wenn sie lokal toleriert werden. Der UK Bribery Act 2010 und unsere interne Politik kennen keinen De-minimis-Schwellenwert für solche Zahlungen.
Engagements mit Amtsträgern — einschließlich Regulierungsbehörden, Ministerien, öffentlichen Auftraggebern oder staatseigenen Unternehmen — erfordern erhöhte Sorgfalt. Alle solchen Interaktionen müssen schriftlich dokumentiert, dem Engagement-Leiter gemeldet, über legitime Kanäle geführt und frei von jeglichen Angeboten oder Vorteilen sein.
Compliance House leistet keine politischen Beiträge — weder finanziell noch in Form von Sachleistungen — an politische Parteien, Kandidaten oder Kampagnen in irgendeinem Land.
Unsere Antikorruptionskontrollen entsprechen ISO 37001:2016, FCPA, UK Bribery Act 2010, türkischem Strafgesetzbuch (Art. 252–255) und dem OECD-Antikorruptionsübereinkommen.
↑ Zurück zum IndexFür eine Compliance-Beratungs- und Trainingsfirma ist berufliche Unabhängigkeit nicht nur ein internes Governance-Anliegen — sie ist das Fundament des Wertes, den wir liefern. Ein Mandant, der sich nicht auf die Objektivität unserer Beratung verlassen kann, hat nichts von Wert erhalten.
Wir empfehlen keine Zertifizierungsstellen oder Prüfer, mit denen wir finanzielle Vereinbarungen oder persönliche Interessen haben.
Empfehlungen zu Trainingsinhalten und -methoden müssen nach Verdienst getroffen werden, nicht nach kommerziellem Nutzen für Compliance House.
Wenn wir sowohl Assessment- als auch Sanierungsleistungen für denselben Mandanten erbringen, dokumentieren wir den Umfang klar und stellen sicher, dass Prüfungsergebnisse nicht durch kommerzielle Sanierungsinteressen beeinträchtigt werden.
Wir führen keine Untersuchungen durch, bei denen ein Teammitglied persönliches Wissen, frühere Beteiligung oder familiäre bzw. finanzielle Verbindungen zu einer Partei hat.
Alle tatsächlichen, potenziellen oder wahrgenommenen Konflikte müssen umgehend gemeldet werden — vor Beginn eines Mandats oder unmittelbar nach Entdeckung während eines Mandats. Nicht offengelegte Konflikte sind ein Disziplinartatbestand.
Teammitglieder, die externe berufliche Tätigkeiten aufnehmen möchten — einschließlich Aufsichtsratstätigkeit, Beratermandate oder vergütete Vorträge — müssen vorab eine schriftliche Genehmigung einholen.
↑ Zurück zum IndexGeschenke, Bewirtung und Einladungen dürfen eine Geschäftsentscheidung, ein fachliches Urteil oder eine Mandantenempfehlung niemals beeinflussen oder als beeinflussend wahrgenommen werden. Zweck und Maß jeder Bewirtung müssen legitim, transparent und verhältnismäßig sein.
| Kategorie | Zulässig? | Schwellenwert / Bedingungen |
|---|---|---|
| Bescheidene Werbeartikel (Markenware) | Zulässig | Geringer Wert, weit verbreitet, kein Gegenseitigkeitsverhältnis |
| Geschäftliche Mahlzeiten | Zulässig | Bescheiden, selten, Geschäftszweck dokumentiert, nicht mit Amtsträgern |
| Konferenz- oder Veranstaltungssponsoring | Genehmigung erforderlich | Meldung an die Geschäftsleitung; verhältnismäßig; keine Erwartung eines Geschäftsvorteils |
| Bar- oder bargeldäquivalente Geschenke (Gutscheine) | Verboten | Jederzeit, unabhängig vom Wert |
| Geschenke an oder von Amtsträgern | Verboten | Keine Ausnahmen |
| Reise oder Unterkunft für Mandanten/Partner | Genehmigung erforderlich | Vorabgenehmigung zwingend; direkt mit legitimem Geschäftszweck verbunden |
| Luxusgüter, hochwertige persönliche Geschenke | Verboten | Keine Ausnahmen |
| Mahlzeiten während laufender Ausschreibungen | Verboten | Moratorium gilt für das gesamte Ausschreibungsverfahren |
Alle Geschenke und Bewirtungen, die über einen nominalen Schwellenwert hinausgehen, müssen im Geschenk- & Bewirtungsregister erfasst werden. Das Register wird vierteljährlich von der Geschäftsleitung überprüft.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Geschenk oder eine Bewirtung angemessen ist, nehmen Sie es nicht an und gewähren Sie es nicht, bevor Sie die Geschäftsleitung konsultiert haben.
Gemäß UK Bribery Act und FCPA kann Compliance House für korrupte Handlungen von Personen haftbar gemacht werden, die in unserem Auftrag handeln — auch ohne unser direktes Wissen. Das Management von Drittanbieterrisiken ist daher keine optionale Sorgfaltspflicht, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.
Alle wesentlichen Drittanbieter müssen als Bedingung der Beauftragung die Kernprinzipien dieses Verhaltenskodex anerkennen und einhalten. Verträge mit Dritten müssen angemessene Antikorruptionsklauseln, Prüfungsrechte und Kündigungsklauseln enthalten.
Alle im Rahmen eines Mandats erlangten Informationen — einschließlich Prüfungsergebnisse, interne Dokumente, Personalinformationen, Risikobeurteilungen, Untersuchungsergebnisse und strategische Pläne — sind streng vertraulich. Diese Verpflichtung gilt während und unbefristet nach dem Mandat.
Wenn ein Szenario auf einem tatsächlichen Mandant basiert, muss es ausreichend anonymisiert und verändert werden, um eine Identifizierung zu verhindern. Die Veröffentlichung oder Verwendung erfordert eine Managementprüfung.
Compliance House verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung und des internen Betriebs. Wir sind zur vollständigen Einhaltung der DSGVO und des KVKK (Türkisches Gesetz Nr. 6698) verpflichtet. Personenbezogene Daten werden nur für festgelegte, ausdrückliche und legitime Zwecke erhoben.
Mandantendateien und Mandatsdokumentation müssen über zugelassene, gesicherte Kanäle gespeichert und übermittelt werden. Die Nutzung privater E-Mail-Konten, ungesicherter Cloud-Speicherung oder öffentlicher WLAN-Verbindungen für vertrauliches Material ist verboten.
↑ Zurück zum IndexCompliance House darf weder wissentlich noch unwissentlich zur Erleichterung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder der Verschleierung von Verbrechenserlösen genutzt werden. Wir sind verpflichtet, alle Mandanten und wesentlichen Dritte gegen anwendbare Sanktionslisten zu überprüfen, wirtschaftliches Eigentum zu identifizieren und Mandate bei ungeklärten Geldwäscheverdachtsmomenten abzulehnen oder zu beenden.
Compliance House unterhält keine Geschäftsbeziehungen mit Personen, Einheiten oder Jurisdiktionen, die Sanktionsprogrammen unterliegen, die von der UNO, der EU, OFAC (USA), HM Treasury/OFSI (UK) und dem türkischen internationalen Sanktionsregime verhängt wurden.
Sanktionslisten ändern sich häufig. Alle neuen Mandate erfordern vor dem Onboarding eine Überprüfung. Bestehende Mandate sind erneut zu prüfen, wenn ein Sanktionsereignis eintritt, das einen aktuellen Mandanten oder eine Gegenpartei betreffen könnte.
Jede Mandantenanfrage, Zahlungen über ungewöhnliche Kanäle zu leiten — einschließlich Konten in Drittländern, Kryptowährung, Bargeld oder Nicht-Mandantenkonten — muss sofort eskaliert und darf erst nach Freigabe durch die Geschäftsleitung bearbeitet werden.
↑ Zurück zum IndexCompliance House konkurriert auf Basis der Qualität seiner Leistungen, Expertise und seines Teams. Wir beteiligen uns nicht an wettbewerbsverzerrendem Verhalten, tolerieren es nicht und erleichtern es nicht — unabhängig von Rechtsordnung oder Wettbewerbsdruck.
Die Teilnahme an Branchenverbänden und Netzwerken ist erwünscht — erfordert aber Vorsicht. Teammitglieder müssen Diskussionen über Preise, Honorare, Kapazitäten oder spezifische Mandate vermeiden und jede Besprechung verlassen, in der solche Themen angesprochen werden, und die Geschäftsleitung informieren.
↑ Zurück zum IndexJede Person, die mit Compliance House verbunden ist, hat das Recht, in einem Umfeld zu arbeiten, das frei von Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Einschüchterung oder anderen die Menschenwürde beeinträchtigenden Verhaltensweisen ist.
Compliance House toleriert keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Ethnizität, nationaler Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder anderer geschützter Merkmale.
Der Betrieb in mehreren Sprachen und Kulturen ist ein Wesensmerkmal unseres Unternehmens. Wir betrachten Vielfalt der Perspektiven, Hintergründe und Erfahrungen als berufliches Kapital und als Wettbewerbsvorteil.
Das Wohlbefinden unseres Teams ist eine Führungsaufgabe, keine individuelle Bürde. Wir pflegen eine anspruchsvolle, aber nachhaltige Arbeitskultur und nehmen Berichte über übermäßige Arbeitsbelastung oder Burnout ernst.
↑ Zurück zum IndexGenaue, vollständige und transparente Aufzeichnungen sind eine gesetzliche Verpflichtung und ein Eckpfeiler unserer Integrität. Für ein Unternehmen, das andere bei der Gestaltung von Compliance-Programmen berät, ist die Qualität unserer eigenen Aufzeichnungen ein direkter Spiegel unserer Glaubwürdigkeit.
Die vorsätzliche Fälschung, Vernichtung oder Veränderung von Geschäftsunterlagen — einschließlich digitaler Dateien, E-Mails, Rechnungen und Mandatsdokumentation — ist ein schwerwiegender Disziplinartatbestand und kann eine Straftat darstellen.
Alle wesentlichen Ausgaben erfordern eine angemessene Vorabgenehmigung. Kein Teammitglied darf eigene Spesen oder Ausgaben, an denen es ein persönliches finanzielles Interesse hat, genehmigen.
↑ Zurück zum IndexCompliance House nutzt zunehmend digitale Plattformen, Kommunikationsmittel und Künstliche Intelligenz bei der Leistungserbringung und dem Betrieb. Jede solche Nutzung muss unseren Integritätsstandards, Datenschutzverpflichtungen und Vertraulichkeitspflichten gegenüber Mandanten entsprechen.
Schulungsmaterialien, Methoden, Rahmenwerke und Tools von Compliance House sind geschütztes geistiges Eigentum. Teammitglieder dürfen diese Materialien ohne Genehmigung nicht außerhalb des Unternehmens teilen oder nutzen.
↑ Zurück zum IndexNur autorisierte Sprecher dürfen Erklärungen an die Medien oder die Öffentlichkeit im Namen von Compliance House abgeben. Alle Medienanfragen — Druck, Rundfunk oder digital — müssen ohne Kommentar an den designierten Kontakt weitergeleitet werden.
Artikel, Weißbücher, Konferenzbeiträge und andere öffentliche Outputs von Teammitgliedern in ihrer Eigenschaft als Compliance House-Repräsentanten müssen vor der Veröffentlichung von der Geschäftsleitung geprüft werden.
Mandantennamen, Logos und Referenzen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mandanten in Marketing- und Geschäftsentwicklungsmaterialien verwendet werden. Wir beanspruchen keine Zertifizierungen, behördlichen Genehmigungen oder institutionellen Beziehungen, die wir nicht besitzen.
↑ Zurück zum IndexEin Compliance-Programm ohne eine funktionierende Speak-Up-Kultur ist nur dem Namen nach ein Compliance-Programm. Bei Compliance House wissen wir das besser als irgendjemand sonst — weil wir Speak-Up-Programme für unsere Mandanten aufbauen. Wir halten uns selbst an genau denselben Standard.
Sprechen Sie Bedenken direkt mit Ihrem Engagement-Leiter oder dem geschäftsführenden Partner an, wenn Sie sich dabei wohl fühlen.
Nutzen Sie den firmeneigenen Integritätskanal für Angelegenheiten, die Sie lieber außerhalb der direkten Berichtslinie ansprechen möchten.
Anonyme Meldungen werden angenommen und ernst genommen. Bei anonymen Meldungen, die in gutem Glauben eingereicht werden, wird die Identität nicht ermittelt.
Nichts in diesem Kodex schränkt das Recht ein, mutmaßliche Verstöße einer zuständigen Regulierungs- oder Strafverfolgungsbehörde zu melden.
Keine Person, die in gutem Glauben einen Hinweis gibt — über jeden Kanal, zu jedem von diesem Kodex abgedeckten Thema — wird Vergeltungsmaßnahmen, Nachteile, nachteilige Behandlung oder Sanktionen erleiden. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob der Hinweis letztendlich bestätigt wird.
Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die einen Hinweis gegeben hat, sind selbst ein schwerwiegender Disziplinartatbestand und können zur Kündigung führen. Dies gilt für alle — einschließlich der Geschäftsleitung und Gründer.
Für Mandate mit EU-Bezug ist unser Speak-Up-Rahmen auf die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ausgerichtet.
Alle eingegangenen Meldungen werden umgehend bewertet und, sofern gerechtfertigt, untersucht. Untersuchungen werden unparteiisch mit angemessenem Vertraulichkeitsschutz für alle Beteiligten durchgeführt.
↑ Zurück zum IndexDieser Verhaltenskodex ist ein lebendiges Dokument. Wir werden ihn mindestens jährlich überprüfen und aktualisieren — oder früher, wenn wesentliche regulatorische oder operative Änderungen dies erfordern.
Jede Person, die unserem Team beitritt, erhält eine Kopie dieses Kodex, absolviert eine Schulung zu seinen wesentlichen Anforderungen und wird gebeten, ihr Verständnis und Bekenntnis schriftlich zu bestätigen.
Wir begrüßen Fragen zu diesem Kodex, unserem Compliance-Programm oder jeder ethischen Situation, die hier nicht klar geregelt ist. Fragen ist immer die richtige Entscheidung.
| Dokumentreferenz | CH-COC-2025-DE |
| Version | 1.0 |
| Gültig ab | 1. Januar 2025 |
| Nächste Überprüfung | 31. Dezember 2025 |
| Anwendbares Recht | Republik Türkei / Multijurisdiktional |
| Sprachen | EN / TR / DE / FR |
| Klassifizierung | Öffentlich |
Istanbul, Türkei
International tätig in EN · TR · DE · FR
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